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Rauchmelder
Gesetzgebung zur Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 23.12.2003
- für bestehende Wohnungen: bis 12.07.2012
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer
(Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/)
Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie unter: http://www.rauchmelder-lebensretter.de
Wetterwarnung für Rhein-Pfalz-Kreis und Stadt Ludwigshafen : |
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0 Warnung(en) aktiv Quelle: Deutsche Wetterdienst Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr |